Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen des Volltreffer-Fußballcamp’s.

Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt an den Angeboten des Volltreffer Fußballcamps sind Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren.

Wird die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bis vier Wochen bei Camps vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen der Verantwortlichen des Volltreffer Fußballcamp’s. Sofern die Veranstaltung aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt abgesagt wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnehmergebühr.

Eine Teilnahme kann aufgrund beschränkter Kapazitäten nicht garantiert werden. Sollten mehr Bewerber als Plätze vorhanden sein, entscheiden die Verantwortlichen des Volltreffer Fußballcamp’s über die Vergabe.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt mittels Einzugsermächtigung zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Falls beim Einzug der Lastschrift das Konto nicht gedeckt ist, erhebt die HR-Talentschmiede GmbH eine Gebühr in Höhe von 6 Euro. Als Teilnehmernachweis gilt die Bestätigung, die automatisch nach der Anmeldung per E-Mail verschickt wird.

Rücktritt, krankheits- bzw. verletzungsbedingter Abbruch

Ein kostenfreier Rücktritt ist bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Erfolgt die Absage innerhalb der letzten drei Wochen bis Veranstaltungsbeginn, sind die Kosten in Höhe von 70 Euro für die Einkleidung zu zahlen. Die Einkleidung wird Ihnen per Post zugesendet. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Rücktritt hat der Teilnehmer kein Recht mehr an der Veranstaltung teilzunehmen.

Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch einer Veranstaltung wird die Teilnehmergebühr nicht erstattet, die Trainingseinkleidung darf aber behalten werden.

Ausschluss

Der Teilnehmer / Die Teilnehmerin ist verpflichtet, den Anordnungen der Trainer des Volltreffer-Fußballcamp’s Folge zu leisten. Die Verantwortlichen der Volltreffer-Fußballcamp’s behalten sich das Recht vor, Teilnehmer bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnungen von der Veranstaltung auszuschließen. Der Erziehungsberechtigte ist dann verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin nach vorheriger Benachrichtigung schnellstmöglich von der Veranstaltung abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie keine ansteckenden Krankheiten hat. Es besteht eine Informationspflicht für die Einnahme von Medikamenten und für den Fall, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin bestimmte Übungen nicht ausführen darf.

Verletzungen sowie der Weg zum / vom Trainingsort sind durch die jeweilige Versicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss über den Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird explizit empfohlen, da im Falle eines Unfalles dies nicht vom Volltreffer-Fußballcamp abgedeckt ist.

Das Volltreffer-Fußballcamp übernimmt für den Verlust von Wertsachen keine Haftung.